AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Der Reisevermittler (im Weiteren als SURFVACATIONER bezeichnet) vermittelt Surfcampreisen oder Surfschulen (wie z.B. Surfunterrichte, Surfcamp-Wochen etc.), zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (im weiteren als Reiseveranstalter bezeichnet) einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt bzw. der Reisende deren Inhalt – bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – einsehen konnte und sind Grundlage des zwischen SURFVACATIONER und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag.
1.3. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vgl. Punkt 1.2). Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Reisenden und SURFVACATIONER, den vermittelten Surfschulen oder Surfcamps und anderen vermittelten Unternehmen, sofern sie dem Reisenden bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist übermittelt bzw. der Reisende deren Inhalt bevor er an einen Vertrag gebunden ist einsehen konnte.
2. Aufgaben und Haftungsausschluss des Reisevermittlers
2.1. SURFVACATIONER erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Ist dies nicht möglich, wird SURFVACATIONER den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden – mangels Aufklärung durch den Reisenden – auch Grundlage der Angebote sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen bzw. der Auswahl von Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden.
2.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von SURFVACATIONER unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt der SURFVACATIONER als Reisevermittler auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Damit ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter (Surfschule) bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen zwischen Leistungsträger und Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden,Vgl 1.3)
2.3. SURFVACATIONER hat den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen zu beraten und zu informieren. SURFVACATIONER hat dem Reisenden nach dessen Angaben das zu vermittelnde Reiseangebot des Reiseveranstalters nach besten Wissen darzustellen. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/den Bestimmungsort üblichen Standards/Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den Landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vermittelnden Leistungen grundsätzlich auf der Website des jeweiligen Reiseveranstalters nachzulesen.
2.4. Über allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind, ist der jeweilige Reiseveranstalter mit dem der endgültige Reisevertrag zustande kommt verantwortlich (siehe AGB´s des Reiseveranstalters). Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter.
2.5. SURFVACATIONER haftet im Rahmen des § 17 PRG nicht für Buchungsfehler (z.B. Schreibfehler) sondern alleine der Reiseveranstalter, sofern diese nicht auf eine irrtümliche oder fehlerhafte oder unvollständige Angabe des Reisenden oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.
2.6. SURFVACATIONER haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen.
2.7. SURFVACATIONER haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Reiseleistung steht in alleiniger Verantwortung des Reiseveranstalters.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden
3.1. Das Mindestalter zur Buchung beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und SURFVACATIONER vorzulegen.
3.2. Der Reisende hat SURFVACATONER alle sachbezogenen und personenbezogenen Informationen, über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den SURFVACATIONER über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung), welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.
3.3. Der Reisende, der für sich oder Dritte durch SURFVACATIONER eine Buchung vornehmen lässt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber SURFVACATIONER.
3.4. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Vermittlung von SURFVACATIONER übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese SURFVACATIONER zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Der Reisende hat jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden, damit der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann dementsprechend zu reagieren.
Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden.
3.6. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte an den Reiseveranstalter zu den (dort) angegebenen Zahlungsbestimmungen fristgerecht zu bezahlen.
4. Vertragsbedingungen
4.1 SURFVACATIONER fungiert als Reisevermittler in Form einer Provisionsregelung mit dem Reiseveranstalter und ist nicht direkter Vertragspartner des Reisenden in erster Instanz. Sämtliche Reisevertragsbedingungen sind zwischen Reiseveranstalter und Reisenden geltend. Dies betrifft Zahlungen und Stornobedingungen sowie Umbuchungen oder Reiserücktritte. Zwischen SURFVACATIONER und Reisenden gilt allerdings die Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrag (siehe Pkt. 1.2.) der schuldrechtliche Ansprüche an den Reiseveranstalter geltend macht.
4.2. SURFVACATIONER hat dem Reisenden rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Angebots die notwendigen Buchungsbelege in Form einer Buchungsbestätigung zukommen zu lassen. Die endgültige Buchungsbestätigung erhält der Reisende seitens des Reiseveranstalters.
Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei Abschluss eines Vertrags oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zur Verfügung zu stellen. Wird der Vertrag bzw. die Buchungsbestätigung in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG kann dem Reisenden die Ausfertigung der Buchungsbestätigung auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt werden.
4.3. SURFVACATIONER ist aufgrund des vereinbarten Geschäftsverordnungsvertrags bei Buchung dazu berechtigt sämtliche Daten des Reisenden an den zuständigen Reiseveranstalter weiterzuleiten.
5. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
5.1. Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die bei SURFVACATIONER zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen sich dabei der Schriftform zu bedienen (per Email).
6. Änderungen vor Reisebeginn
6.1. Nicht SURFVACATIONER sondern der Reiseveranstalter und somit Reisevertragspartner, hat den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des abgeschlossenen Vertrags, die sich der Reiseveranstalter vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis zu setzen. Bei unerheblichen Änderung handelt es sich – wobei dies jeweils im Einzelfall zu prüfen ist – um, geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern.
6.2. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter sämtliche Änderungen des Inhalts des abgeschlossenen Vertrags vor Reisebeginn innerhalb der vom Reiseveranstalter festgesetzten Fristen zu melden (siehe Pkt. 3.4). Es wird dem Reisenden empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung des ursprünglich abgeschlossenen Vertrags.
7. Zahlung
7.1. Siehe Pkt. 3.6. und 4.1 der zugrundeliegenden AGB´s.
8. Datenschutz
8.1. Für eine Buchung als auch Anfrage sämtlicher Reiseangebote bei surfvacationer.com ist die Angabe persönlicher Daten Voraussetzung. Diese werden nur bei tatsächlicher Buchung an den jeweiligen Reiseveranstalter weitergegeben. Ohne die Weitergabe von personenbezogenen Daten an den Reiseveranstalter ist die Buchung bei SURFVACATIONER nicht möglich. Der Reisende stimmt daher bei Buchung der Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Reiseveranstalter zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz unter: https://surfvacationer.com/impressum-datenschutz/